Unser Protest
Die Apotheken haben am 14. Juni gegen die Sparpolitik der Bundesregierung und für eine gerechtere Entlohnung unserer Arbeit protestiert.
Wir haben gegen die Lieferengpässe protestiert. Durch den Mangel ist die Versorgung der Patient:innen immer unsicherer geworden und manchmal sogar qualitativ schlechter. (Gleichzeitig steigen die Krankenkassenbeiträge.)
Wir haben gegen eine ausufernde Bürokratie protestiert, die sehr viel Arbeitszeit frisst. In der Zeit wären wir lieber für euch da.
Wir protestieren weiter – auch für euch. Damit wir euch auch in Zukunft immer zuverlässig versorgen können.
Worum geht’s?
1. Honoraranpassung
Die Situation
Für jede Medikamentenpackung, die ihr auf Rezept bei uns bekommt, erhält die Apotheke einen gesetzlich festgelegten Betrag von der Krankenkasse. Dieser Fixbetrag ist seit 2004 nur einmal von 8,10 Euro auf 8,35 Euro netto erhöht worden. Das war 2013, also vor 10 Jahren.
Die Apotheken müssen den Krankenkassen außerdem einen Rabatt einräumen. Wir geben also einen Teil unseres Verdienstes an die Kassen ab. Dieser Rabatt betrug bis Ende 2022 1,70 Euro pro Packung und wurde mit Beginn dieses Jahres auf 2,00 Euro pro Packung angehoben.
Das Problem
Der Fixbetrag für die Apotheken wurde in den letzten 20 Jahren um gerade mal 25 Cent erhöht. Gleichzeitig sind die Mieten, die Energie- und Betriebskosten deutlich gestiegen – für uns, aber auch für unsere Angestellten. (Seit 2004 beträgt die Preissteigerung insgesamt fast 41%.) Wir möchten unsere Crew anständig bezahlen können und auch neue Leute an Deck holen. Aber der finanzielle Spielraum wird immer enger. (Einige Apotheken können ihren Angestellten übrigens nicht mal den Mindestlohn zahlen.)
Trotzdem müssen wir den Kassen auf unseren seit 20 Jahren fast unveränderten Fixbetrag einen noch höheren Rabatt gewähren.
Unser Vorschlag
Die Apotheken schlagen vor, den Fixbetrag pro Packung auf 12,00 Euro anzuheben. Außerdem soll dieser Betrag jedes Jahr überprüft und entsprechend der Inflation angepasst werden. Damit wir auch in Zukunft wie gewohnt für euch da sein können.
2. Weniger Willkür bei der Abrechnung
Die Situation
Wir reichen eure Rezepte an die Krankenkassen weiter und die erstatten uns dann den Betrag (abzüglich des Rabattes, den wir ihnen einräumen müssen). Bei Vorbehalten können sie den Erstattungsbetrag reduzieren oder komplett auf null setzen. Das heißt „Retaxation“ oder „Retaxe“. Die Krankenkassen können relativ frei entscheiden, ob sie Rezepte retaxieren und die Vergütung ganz oder teilweise verweigern.
Das Problem
Für eine Retaxe reicht es bereits aus, wenn die Praxis, die das Rezept ausgestellt hat, die Einnahmevorschrift nicht auf dem Rezept vermerkt hat. Oder wenn der Praxisstempel etwas verschmiert ist. Oder wenn die Unterschrift fehlt. Oder wenn die Praxis euch ein Präparat verordnet hat, das nicht von den jeweiligen Rabattverträgen eurer Krankenkasse abgedeckt ist.
Eine Retaxation ist ebenfalls möglich, wenn das verordnete Medikament nicht lieferbar ist und wir euch mit einem gleichwertigen Präparat versorgen. Wir können das zwar auf dem Rezept vermerken, aber die Krankenkasse kann die Erstattung trotzdem verweigern.
In allen Fällen bleibt die Apotheke auf den Kosten für das Medikament sitzen. Wir haften für die Fehler anderer.
Unser Vorschlag
Eine vollständige Verweigerung der Zahlung muss den Kassen verboten werden, wenn ihr entsprechend der ärztlichen Verordnung versorgt wurdet. Eine teilweise Retaxe soll möglich bleiben, aber muss gedeckelt werden, damit die Apotheken nicht auf den gesamten Kosten sitzen bleiben. Wenn die Praxis einen Fehler bei der Verschreibung gemacht hat, darf nicht die Apotheke dafür in Haftung genommen werden.
3. Mehr Handlungsfreiheit
Die Situation
Wenn euer Medikament nicht lieferbar ist, können wir euch gleichwertige Alternativen anbieten. Die sind manchmal nicht von den Rabattverträgen der Krankenkassen abgedeckt (siehe Punkt 2). Manchmal hat sich auch einfach nur die Darreichungsform geändert.
Das Problem
Unsere Handlungsfreiheit bei der Versorgung der Patient:innen ist stark eingeschränkt. Bei Lieferengpässen können wir Alternativen oft nur abgeben, wenn euch die Praxis ein neues Rezept ausstellt. Das bedeutet für euch zusätzliche Wege und für die Praxis zusätzliche Arbeit. Dabei sind es manchmal sogar dieselben Wirkstoffe, nur in einer anderen Packungsgröße, die grad verfügbar ist, oder das Präparat ist von einem anderen Hersteller.
Unser Vorschlag
Wir kennen uns mit Medikamenten aus. Das ist unser Beruf. Unser Fachwissen gewährleistet die schnelle und sichere Versorgung unserer Patient:innen. Wir fordern mehr Handlungsspielraum, um euch einen zügigen Therapiebeginn zu ermöglichen und euch und den Praxen zusätzliche Arbeit zu ersparen.
4. Engpass-Ausgleich
Die Situation
Bei Lieferengpässen, wie wir sie im Moment und leider schon seit längerer Zeit erleben, sind eure Medikamente oft nicht sofort und manchnmal sogar überhaupt nicht verfügbar. Wir bemühen uns nach Kräften, euch möglichst unkompliziert mit allen Wirkstoffen zu versorgen. Das bedeutet für uns sehr viel Organisationsarbeit. Wir recherchieren, wir verhandeln mit dem Großhandel, manchmal auch mit Herstellerfirmen direkt. Ein schneller Anruf genügt oft nicht mehr, um ein Medikament kurzfristig zu besorgen.
Wenn wir euch Alternativen anbieten, müssen wir den Krankenkassen die „Nichtverfügbarkeit“ nachweisen, damit wir die Kosten für das Medikament erstattet bekommen. Auch das frisst viele zusätzliche Arbeitsstunden. Und es kann trotzdem sein, dass die Krankenkasse die Erstattung ablehnt, weil das Originalpräparat inzwischen wieder lieferbar ist oder sie ein neues Rezept für die Alternative haben wollen.
Das Problem
Wir sind zwar wunderschön, aber auch unsere Arbeitskraft ist begrenzt. Um die zusätzlichen organisatorischen Aufgaben in Zeiten von Lieferschwierigkeiten bewältigen zu können, brauchen wir Zeit – und Fachpersonal. Beides können wir nicht ohne entsprechende Vergütung bereitstellen.
Die Zeit, die wir für Organisation und Bürokratie aufwenden, fehlt uns am Ende, um für euch da zu sein.
Unser Vorschlag
Die Apotheken schlagen vor, dass für die Bewältigung von Lieferengpässen und die damit verbundene zusätzliche organisatorische Arbeit ein Ausgleich gezahlt wird.
5. Kooperationsmöglichkeit zwischen Praxis und Apotheke
Die Situation
Zwischen den Praxen und Apotheken ist der Datenaustausch streng geregelt. Wir sehen nur die Rezepte, die ihr uns aus der Praxis mitbringt. Da die Menschen immer älter werden, haben sie auch immer öfter mehrere behandlungsbedürftige Krankheiten. Viele unterschiedliche Medikamente führen oft zu unerwünschten Wechsel- und Nebenwirkungen, manchmal hebt ein Präparat die Wirkung eines anderen sogar auf.
Ein Pilotprojekt wie beispielsweise die „Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen“ zeigt, wie sehr Patient:innen von einer Zusammenarbeit zwischen Praxis und Apotheke profitieren. Das gemeinsame Medikationsmanagement verbessert die Therapietreue (also wie regelmäßig und gewissenhaft Medikamente eingenommen werden) und trägt dazu bei, die Heilwirkung zu gewährleisten. Die Kosten für weitere Verschreibungen entfallen. Wechsel- und Nebenwirkungen werden reduziert. (5% der Patient:innen in der Notaufnahme sitzen dort aufgrund falscher Medikamenteneinnahme oder wegen unerwünschter Neben- und Wechselwirkungen.)
Das Problem
Wenn ihr uns ein Rezept bringt, können wir nicht sehen, ob ihr parallel noch andere Präparate einnehmt. Wir können euch also oft nicht im gebotenen Umfang zu den Wechselwirkungen mit euren anderen Medikamenten beraten.
Bislang ist uns der Austausch mit den Praxen nur sehr eingeschränkt möglich.
Unser Vorschlag
Wir schlagen vor, dass eine Rechtsgrundlage für die engere Zusammenarbeit von Praxen und Apotheken geschaffen wird, um ein gemeinsames Medikationsmanagement zu ermöglichen und die Versorgung zu verbessern.
Apotheken kaputtsparen?
Nicht mit uns!
Schönhauser Apotheke
Inhaber Nico Daniel Reinold e.K.
Danziger Straße 5
10435 Berlin-Prenzlauer Berg
Telefon: +49 30 / 442 77 67
Fax: +49 30 / 443 427 46
hello@schoenhauser.family
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8.00 bis 20.00 Uhr
Samstag 9.30 bis 16.30 Uhr